Bauten und Anlagen wirken sich immer auch auf ihre Umgebung aus. Dabei kommt einer nachhaltigen und vielseitigen Gestaltung des Aussenraums vermehrt hohe Bedeutung zu. Die entsprechende Anzahl von bau- und umweltrechtlichen Vorschriften hat stark zugenommen, wobei sie teilweise in die individuelle Gestaltungsfreiheit eingreifen (vgl. als aktuelles Beispiel das sog. «Schottergarten-Verbot» im Kanton Solothurn). Mit der sog. Biodiversitätsinitiative, überwelche die Stimmbevölkerung am 22. September 2024 abstimmen wird, kommen bei Annahme nicht wenige weitere Regeln zum Schutz von Landschaften und Ortsbildern hinzu. Denn die Initiative verlangt – neben mehr Geld für die Biodiversität – auch grössere Schutzflächen, auf welchen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich geschützt werden. Eine Schonung der Landschaft und des baukulturellen Erbes soll auch ausserhalb der Schutzgebiete stattfinden.
Bereits heute schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Diese Anliegen sind breit anerkannt und auch rechtlich gesichert. Ein weiterer Ausbau wird in erster Linie zu noch mehr Vorschriften und administrativem Aufwand in der Praxis führen. Für Bauherrschaften gehen die Ziele der Initiative über die Schutzziele hinaus, zumal sie besonders für diese zusätzliche Kosten verursachen. Für Biodiversität kann jede und jeder schon heute freiwillig handeln, was neuen Vorschriften vorzuziehen ist.
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