Der Nachbar baut

Nachbar baut

Umgang mit Bauprojekten in Ihrer Nachbarschaft: Ein Leitfaden

In der Schweiz entstehen jedes Jahr circa 15’000 neue Wohngebäude, was Fragen und manchmal auch Unmut bei den unmittelbaren Nachbarn aufwirft. Die Komplexität des Themas liegt in der Diversität der Bauvorschriften, die je nach Kanton und Gemeinde variieren können. Im Folgenden bieten wir einen Überblick über typische Fragen und wie Sie damit umgehen können, um die Belastung durch ein Bauprojekt in Ihrer Nähe zu minimieren.

Verständnis der Baurechte

Sobald ein Bauprojekt genehmigt ist und die Bauherrschaft die Auflagen einhält, sind die Einflussmöglichkeiten des Nachbarn begrenzt. Um einer solchen Situation möglichst früh entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass Sie während der öffentlichen Ausschreibung fristgerecht Einsprache erheben. Nach Ablauf dieser Phase ist es meist schwierig, gegen Folgen wie etwa eine Wertverminderung Ihres Eigentums vorzugehen.

Besonderheiten beim Grenzabstand

Es gibt Vorschriften, wie jene über den Grenzabstand, die möglicherweise nicht eingehalten werden müssen, wenn der betroffene Nachbar sein Einverständnis gibt (z.B. durch ein Näherbaurecht).

Bauimmissionen: Was Sie tolerieren müssen

Bauarbeiten können Lärm und andere Störungen verursachen. Solange diese Emissionen nicht übermässig werden, ist eine gewisse Toleranz erforderlich. Das Befahren des Nachbargrundstücks ohne Zustimmung des Eigentümers ist jedoch nicht zulässig. Sollte keine Einigung erzielt werden, muss gegebenenfalls eine gerichtliche Regelung herbeigeführt werden. In jedem Fall stehen den betroffenen Nachbarn Entschädigungsrechte zu.

Was Sie tun können, wenn Ihre Rechte verletzt werden

Sollten Sie der Ansicht sein, dass durch die Baubewilligung geltendes Recht verletzt wird und Sie am Bewilligungsverfahren teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Es ist ratsam, vor solchen Schritten rechtlichen Rat einzuholen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung der Baubewilligung durch den Bauherrn kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.

Sollten Schäden entstehen

Trägt das Bauprojekt zu Schäden an benachbarten Gebäuden bei, ist der Bauherr verpflichtet, diese zu beheben oder die Kosten dafür zu übernehmen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Die Herausforderung besteht jedoch darin, den Ursprung der Schäden zu beweisen, weshalb die Erstellung eines Rissprotokolls vor Baubeginn unerlässlich ist. Dieses protokolliert den Zustand der angrenzenden Gebäude, um später Schäden eindeutig dem Bauprojekt zuordnen zu können.

Die Rolle eines Rissprotokolls

Falls der Bauherr sich weigert, an einem Rissprotokoll mitzuwirken, besteht die Möglichkeit, ein amtliches Protokoll zu beantragen. Dies kann auch ohne die Zustimmung des Nachbarn Gültigkeit erlangen, die Kosten dafür trägt allerdings der Antragsteller.

Schlusswort

Bauvorhaben in direkter Nähe können Herausforderungen mit sich bringen. Wichtig ist es, sich frühzeitig zu informieren und aktiv an Bewilligungsverfahren teilzunehmen. Für weiterführende Fragen zum Thema Baurecht bieten unsere Anwältinnen und Anwälte professionelle Unterstützung an. Durch proaktives Handeln können Sie mögliche Beeinträchtigungen minimieren und Ihre Rechte schützen.

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